Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 57 LKO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 GemO
1. den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 einschließlich der berichtigten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 entsprechend den beigefügten Anlagen festzustellen;
2. dem Landrat und den Kreisbeigeordneten für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen
Allgemeines:
Das Kreistagsmitglied Helbach trägt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses das Prüfergebnis des Rechnungsprüfungsausschuss vor.