Der Kreistag beschließt,
1. gemäß § 33 Abs. 5 der Landkreisordnung (LKO) die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen,
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. folgende Personen als weitere Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die in den Ausschüssen des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz vertretenen sonstigen wählbaren Bürger im Sinne des § 37 LKO zu wählen:
a)
Für die CDU-Fraktion
alle stellvertretenden Ausschussmitglieder eines Ausschusses in der Reihenfolge
des Wahlvorschlages für die Besetzung dieses Ausschusses; weiterhin alle
Kreistagsmitglieder dieser Fraktion in der Reihenfolge des
Kreistagswahlergebnisses 2009. Hiervon sind diejenigen Kreistagsmitglieder
ausgenommen, die bereits als ordentliches Mitglied in den jeweiligen Ausschuss
gewählt worden sind.
b)
Für die SPD-Fraktion
alle stellvertretenden Ausschussmitglieder eines Ausschusses in der Reihenfolge
des Wahlvorschlages für die Besetzung dieses Ausschusses; weiterhin alle
Kreistagsmitglieder dieser Fraktion in der Reihenfolge des
Kreistagswahlergebnisses 2009. Hiervon sind diejenigen Kreistagsmitglieder
ausgenommen, die bereits als ordentliches Mitglied in den jeweiligen Ausschuss
gewählt worden sind.
c)
Für die
FWG-MYK-Fraktion alle Kreistagsmitglieder dieser Fraktion in der Reihenfolge
des Kreistagswahlergebnisses 2009. Hiervon sind diejenigen Kreistagsmitglieder
ausgenommen, die bereits als ordentliches Mitglied in den jeweiligen Ausschuss
gewählt worden sind.
d)
Für die FDP-Fraktion
alle Kreistagsmitglieder dieser Fraktion in der Reihenfolge des
Kreistagswahlergebnisses 2009. Hiervon sind diejenigen Kreistagsmitglieder
ausgenommen, die bereits als ordentliches Mitglied in den jeweiligen Ausschuss
gewählt worden sind.
e)
Für die BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN-Fraktion alle Kreistagsmitglieder dieser Fraktion in der Reihenfolge des
Kreistagswahlergebnisses 2009. Hiervon sind diejenigen Kreistagsmitglieder ausgenommen,
die bereits als ordentliches Mitglied in den jeweiligen Ausschuss gewählt
worden sind.
Die o.g. Regelungen gelten für die Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses.
Die o.g. Regelungen gelten nicht für die Kreistagsmitglieder und sonstigen wählbaren Bürger, die dem Schulträgerausschuss als Eltern-, Lehrer-, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Vertreter angehören.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht.