Beschluss: Kenntnisnahme
Allgemeines:
Das Ausschussmitglied Böhnlein bittet um Erklärung, weshalb die Vorlage keinen Beschlussvorschlag enthält, sondern lediglich der Kenntnisnahme dient.
Herr Liesenfeld,
Leiter des Referates Schulen, Kultur, Sport und ÖPNV erklärt, dass als
rechtliche Grundlage der bestehende Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2010 gilt. Daraus
resultiert, dass eine übergeordnete Nahverkehrsplanung durch den Verbund
durchgeführt werden soll.