Der Landkreis Mayen-Koblenz beteiligt sich am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Allgemeines:
Das Kreistagsmitglied Engels erläutert im Namen der FDP-Kreistagsfraktion den Antrag „Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz“. Er weist darauf hin, dass dieser Beschluss einen Grundsatzbeschluss darstellt. Er erläutert, dass trotz der Teilnahme ein hoher Eigenanteil erbracht werden muss und spricht die Schwächen des Kommunalen Entschuldungsfonds an. Dennoch stellt er klar, dass eine Nichtteilnahme keine Alternative ist.
Das Kreistagsmitglied Hoch signalisiert die Zustimmung zum Grundsatzbeschluss, kritisiert aber die Vorgehensweise. Er hat sich die Darstellung konkreter Vorschläge und Konsequenzen erhofft. Weiter führt er an, auch die Sparkasse Koblenz, die Kreissparkasse Mayen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH in die Verantwortung zu nehmen.
Das Kreistagsmitglied Hollmann spricht sich im Namen der CDU-Kreistagsfraktion für die Grundsatzentscheidung zur Teilnahme aus und vergleicht die derzeitigen Zahlen mit den Zahlen vergangener Jahr um zu verdeutlichen, wie groß der Handlungsbedarf wegen der horrenden Schuldenlast des Landkreises und der hohen Aufnahme an Liquiditätskrediten ist. Die Einzelheiten müssten nun nachfolgend in einem Konsolidierungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz erarbeitet werden. Trotz der aktuell noch bestehenden Unklarheiten dieses Kommunalen Entschuldungsfonds befürwortet er den Beitritt.
Das Kreistagsmitglied Stange zitiert eine Passage aus der Niederschrift der Kreisausschusssitzung vom 07.11.2011 und stellt diesbezüglich eine Frage.
Der Vorsitzende erläutert, dass heute erst der Grundsatzbeschluss zur Teilnahme gefasst wird.
Das Kreistagsmitglied Dr. Fleischer stellt klar, dass der Grundsatzbeschluss erfolgen muss, damit eine Legitimation für das weitere Vorgehen vorliegt.
Das Kreistagsmitglied Mannheim signalisiert die Zustimmung der FWG-MYK-Kreistagsfraktion, fragt aber, ob ein Antrag notwendig war oder ob die Verwaltung nicht selbst hätte handeln können.
Das Kreistagsmitglied Hütten stimmt zu, dass es keine Alternative zu einem Grundsatzbeschluss gibt. Er äußert ebenfalls Kritik an dem Vorgehen der FDP-Kreistagsfraktion.
Das Kreistagsmitglied Böhnlein macht klar, dass eine Teilnahme nur sinnvoll ist, wenn jetzt und in den kommenden Jahren keine neuen Schulden aufgenommen werden und ein Abbau der bestehenden Schulden erfolgt. Dabei spricht er sich dafür aus, die eigenen Möglichkeiten des Landkreises zu nutzen, die Defizite zu verringern.
Das Kreistagsmitglied G. Moesta betont, dass es wichtig ist, den Grundsatzbeschluss zu fassen, um dies im Kreishaushalt auch zu berücksichtigen. Er unterstreicht, dass seitens der CDU- und FDP-Kreistagsfraktion weder die Sparkasse Koblenz, die Kreissparkasse Mayen noch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Rhein mbH (WFG) als Instrumentarien genutzt werden, um an Mittel heranzukommen. Er führt aus, dass die Eigenkapital-Basis beider Häuser gestärkt werden muss, so dass keine Kreditklemme wegen mangelnder Liquidität dem Geschäft mit den Kunden im Wege steht.
Hinsichtlich der WFG führt er an, dass die Förderung der Gastronomie- und Beherbergungsoffensive sowie einem Programm zur Stärkung der Dorf- und Stadtinnenentwicklung, die von der CDU-Kreistagsfraktion initiiert wurden, Vorrang hat und das Geld dort besser investiert wird als in den Kreishaushalt.