Sitzung: 06.05.2021 2021/BMI/072
Die Vorsitzende begrüßt Herrn Miguel Vicente, Beauftragter für Migration und Integration der Landesregierung und erteilt ihm das Wort.
Herr Vicente berichtet, die Integrationsarbeit sei in den letzten fünf Jahre vor allem durch die verstärkte Flüchtlingszuwanderung geprägt gewesen. In Folge dessen sei ein merklicher Anstieg von Rassismus und Populismus festzustellen. Diese Themen würden eine große gesellschaftspolitische Herausforderung darstellen.
Es sei wichtig, die Aspekte der Zuwanderung, die bislang zu wenig gewürdigt wurden, stärker in das öffentliche Licht zu rücken. So habe es in den vergangenen 60 Jahren fast durchgehend eine positive Zuwanderungsquote gegeben. Nur hierdurch sei es gelungen, in Deutschland ein Bevölkerungswachstum beizubehalten. Beachtlich und vorteilhaft sei zudem die große kulturelle Vielfalt unter den Zugewanderten.
Bei der Integrationspolitik sei darauf zu achten, dass der Fokus auf die neu Eingereisten gelegt wird, aber auch die schon länger in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund nicht vergessen werden. Beide Gruppen würden unterschiedliche Schwierigkeiten bei der Integration erfahren. Daher müsse man hierfür unterschiedliche Strategien anwenden.
So sei es bei den in Folge der Flüchtlingskrise zugewanderten Menschen wichtig, eine gute Lebenssituation zu schaffen. Hierfür müsse sich die Gesamtgesellschaft öffnen.
Rückblickend sei in Bezug auf den Ausspruch der Bundeskanzlerin Angela Merkel „Wir schaffen das“ festzustellen, dass der Umgang mit der Krise recht gut funktioniert habe. So sei beispielsweise die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt deutlich besser und schneller verlaufen als in den Vorjahren.
Die Vorsitzende dankt Herrn Vicente für den interessanten Vortrag und bittet ihn um eine Einschätzung, wie wichtig die Erstellung eines Integrationskonzept sei.
Herr Vicente teilt hierzu mit, dass ein solches Konzept immer sinnvoll sei, weil Ziele und Maßnahmen festgesetzt und Verantwortliche benannt und in die Pflicht genommen werden. Es sei wichtig, dass ein Integrationskonzept zwar besonders auf die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sei, nicht aber andere benachteiligte Bevölkerungsgruppen vergisst.
Zudem sei es wesentlich, die individuellen Herausforderungen der konkreten Kommune zu beleuchten und Lösungen, wie mit diesen umzugehen ist, aufzuzeigen.
Das Integrationskonzept des Landes sei 2017 aktualisiert worden. Hiermit seien insbesondere die Ministerien in die Pflicht genommen worden. Zudem könne von der Regierung verlangt werden, Rechenschaft über durchgeführte Maßnahmen abzulegen.
Das Beiratsmitglied Knabe äußert die Meinung, es sei noch zu früh für ein
Integrationskonzept für alle Menschen mit Teilhabehindernissen, da das
Integrationsbedürfnis von Zuwanderern das der Deutschen weiterhin eindeutig übersteige.
Das Beiratsmitgliede Einig berichtet, dass auch deutsche Bürger teilweise zum Beispiel durch Behinderung und Armut nicht die volle Teilhabe erfahren. Als positives Beispiel für die Integration verschiedener Gruppen nennt er das Café Kunterbunt in Mendig, welches für alle geöffnet sei, die nicht ausreichend in die Gesellschaft integriert sind.
Herr Vicente erläutert, dass es nicht Ziel eines Integrationskonzepts sei, Sozialpolitik für alle zu machen. Es solle aber immer geprüft werden, ob die Angebote, die Flüchtlingen gemacht werden, auch für andere Bevölkerungsgruppen geeignet seien.