Der Kreistag beschließt,
1. die Besoldung des hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten (m/w/d) ab dem Tag der Ernennung nach Besoldungsgruppe B3 LBesG festzusetzen.
2. die Dienstaufwandsentschädigung des hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten (m/w/d) ab dem Tag der Ernennung auf monatlich 60 % der Dienstaufwandsentschädigung des Landrates festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig