Sitzung: 22.06.2022 2022/STA/010
Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden informiert die Fachabteilung über folgende Themen:
Bundesförderprogramm
Neueinbau von RLT-Anlagen
Herr Busch, Leiter des Referates „Schulanlagen“, teilt mit, dass die ersten öffentlichen Ausschreibungen inzwischen veröffentlicht wurden. Das erste Ausschreibungspaket (5 Schulen) wurde Mitte Juni submittiert, das zweite (6 Schulen) Ende Juni. Die weiteren Ausschreibungen sollen im Juli erfolgen. Aktuell zeichne sich ab, dass die Lieferfristen für Lüftungsgeräte 25 bis 30 Wochen betragen, Tendenz steigend. Ein weiteres Problem ergebe sich aus dem Fachkräftemangel im Handwerk. Notwendige Fachfirmen im Bereich der technischen Gebäudeausstattung geben wegen Kapazitätsauslastung oft keine Angebote ab.
Die ergangenen Förderbescheide waren ursprünglich bis Mitte September 2022 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Maßnahmen realisiert und abgerechnet sein. Die Verwaltung hat frühzeitig reagiert und die Lage insoweit korrekt eingeschätzt, dass sich die im Bescheid ausgesprochenen Fristen nicht einhalten lassen. Vor wenigen Wochen wurden daher Verlängerungen der Bescheide beantragt, die nunmehr eine Gültigkeit bis Mitte März 2023 haben. Es ist allerdings weiterhin offen, ob bei gleichbleibender Marktsituation in Bezug auf freie Kapazitäten und Materialbeschaffung die neuen Termine eingehalten werden können.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass sich die bundesweite Nachfrage nach Lüftungsgeräten signifikant auf die angestrebten Realisierungstermine auswirken wird.
Statistikbericht
zur Schulentwicklungsplanung im Landkreis Mayen-Koblenz
Herr Liesenfeld, Leiter des Referates „Schulorganisation, Sport, ÖPNV“, informiert, dass das Statistische Landesamt Anfang des Jahres 2022 mitteilte, dass für das Schuljahr 2021/2022 eine endgültige Statistik voraussichtlich erst zum Ende des zweiten Quartals 2022 zu erwarten sei. In den Vorjahren wurden die Daten bereits im Laufe des ersten Quartals geliefert.
Hintergrund der verspäteten Datenlieferung sei neben der Einführung eines neuen Schulprogramms an allen Schulen in Rheinland-Pfalz die erstmalige Erhebung des von der Kultusministerkonferenz geforderten Kerndatensatzes und die Auswirkungen der Flutkatastrophe auf die betroffenen Schulen im Ahrtal.
Das Statistische Landesamt habe in diesem Jahr in Abstimmung mit dem Bildungsministerium und der ADD erst Mitte Januar alle Schüler-, Lehrkräfte-, Klassen-, Schul- und Absolventendaten zur Verfügung gestellt bekommen und habe erst dann mit der Qualitätsprüfung in Korrespondenz mit den meldepflichtigen Schulen beginnen können.
Da diese Daten die Grundlage für die Schulentwicklungsplanung im Landkreis Mayen-Koblenz bilden, verzögert sich damit in diesem Jahr auch die Erstellung des Statistikberichts zur Schulentwicklungsplanung. Der Bericht wird dem Gremium in seiner nächsten Sitzung vorgestellt.
Raumbedarf der
Genoveva-Schule Mayen im Schuljahr 2022/2023
Im April dieses Jahres meldete die Schulleiterin der Genoveva-Schule Mayen einen zusätzlichen Raumbedarf für das kommende Schuljahr 2022/2023 an. Die Schülerzahlen würden um ca. 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr ansteigen. Die Kapazitäten im Schulgebäude seien erschöpft. Die Schule nutzt bereits zwei Klassenräume im benachbarten Gebäude der Albert-Schweitzer-Realschule plus.
Nach Gesprächen mit den beiden Schulleiterinnen unter Einbindung der Schulaufsichtsbeamten der ADD und dem Schulträger wurde nun kurzfristig eine einvernehmliche Lösung gefunden. Die Genoveva-Schule erhält weitere Klassenräume im Block C der Albert-Schweitzer-Realschule plus.
Bei der Albert-Schweitzer-Realschule plus ergibt sich rechnerisch ein Raumüberhang im Vergleich mit dem Rahmenraumprogramm des Landes. Jedoch wird dort die Dislozierung der Schule bis dato nicht abgebildet.
Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten der ADD, Frau Schüller für die ASR Mayen, Herr Brüdern für die G-Mayen, werden daher in Kürze eine gemeinsame interne Abstimmung mit der ADD-Bauabteilung initiieren, um die jeweiligen aktuellen schulischen Bedarfe darzulegen, die über das Raumprogramm hinaus gehen.
Das Ausschussmitglied Langenbahn erkundigt sich nach dem Grund für die signifikant steigenden Schülerzahlen an der Genoveva-Schule.
Referatsleiter Liesenfeld informiert, dass die Hintergründe hierfür aktuell nicht bekannt seien. Die Aufsichtsbehörde ADD habe zugesagt, Informationen hierzu zu liefern.
Unwetterschäden
vom 20.05.2022
Das Unwetter
vom Freitag, den 20.5.2022, hat erhebliche Schäden an den kreiseigenen Gebäuden
in Andernach verursacht.
Insbesondere wurden Dachabdichtungen, Lichtkuppeln und Fassadenteile
beschädigt. Auch die Außenwandanstriche wurden durch die Hagelkörner in
Tischtennisballgröße in Mitleidenschaft gezogen.
Überblick über die Schäden am
Schulstandort Andernach:
Allgemeine Informationen
Nach dem Ereignis am 20.5.2022 wurden in der Folgewoche, also ab Montag,
den 23.5.2022, die Schäden sukzessive erfasst, dokumentiert und im Rahmen der
gegebenen Möglichkeiten (Handwerker- und Materialmangel) notdürftig repariert.
Die Dienststelle Versicherungswesen der Kreisverwaltung wurde über den
Umfang der Schäden in Kenntnis gesetzt.
Am Dienstag den, 24.5.22, wurden durch das Referat „Schulanlagen“
weitere Schäden festgestellt, die sich nicht unmittelbar nach dem Ereignis am
20.5.22. gezeigt hatten. Im Laufe dieser Woche wurden Schäden notdürftig
repariert, um Folgeschäden im Sinne der Verpflichtung zur Schadensminderung
gegenüber der Versicherung zu vermeiden.
An folgenden Schulen wurden Schäden festgestellt:
- BBS
Andernach
- Bertha v.
Suttner Gymnasium (Schulgebäude und Mensa)
- KSG
Andernach, Sporthalle
- St.Thomas
Realschule
- Geschw.
Scholl Realschule
- Elisabeth
Schule
Am Mittwoch, den 1.6.22, erfolgte mit einem Versicherungsvertreter der
Iduna-Signal und einem Sachverständigen der Versicherung ein Ortstermin in
Andernach, dabei wurde die weitere Verfahrensweise zur Beseitigung der Schäden
festgelegt:
Demnach erfolgt:
- Gemeinsame
Prüfung und Feststellung der Schäden vor Ort mit dem Mitarbeiter der
Versicherung, dem Gutachter der Versicherung und Vertretern der Kreisverwaltung,
Referat „Schulanlagen“
- Meldung
und Dokumentation der Schäden durch die Kreisverwaltung
- Bestellung
eines Schadenssanierers durch die Versicherung
- Sanierungsvorschlag
und Erstellung eines Angebotes durch die Sanierungsfirma
- Prüfung
des Angebotes durch den von der Versicherung bestellten Gutachter
- Freigabe
und Beauftragung der Arbeiten durch die Versicherung
Die Schäden an den Schulgebäuden im Einzelnen:
August-Horch-Berufsbildende Schule Andernach
Es sind mehrere Lichtkuppeln auf der Sporthalle und auf den Werkstätten
defekt, die Dachdeckerfirma Nehren und Dohr hat die defekten Kuppeln bereits
aufgenommen und wird ein Angebot fertigen. Die Firma Nehren & Dohr hat
bereits eingeplant, dass die Kuppeln bei nächster Gelegenheit übergangsweise mit
OSB-Platten abgedeckt und verschweißt werden. Die Folie wird voraussichtlich
nicht so lange halten, bis absehbar neue Kuppeln verfügbar sind. Durch die
Einwirkung von Hagelschlag wurden Fassadenseiten in Mitleidenschaft gezogen;
die Farbe ist durch den Hagel abgeplatzt, außerdem wurden die Leuchten und
Leerrohre auf dem Lehrerparkplatz beschädigt.
.
St. Thomas-Realschule plus Andernach
Hier ist das Hauptproblem das Foliendach oberhalb, unterhalb und neben
dem Lichtband im Foyer. Die Folie wurde durch den Hagel perforiert und Wasser
ist im Foyer ausgetreten. Die Flurdecke im 3. OG ist weiterhin geöffnet, da
hier die ganze Woche über Wasser gelaufen ist. Die Zwischendecke ist durch
eingedrungenes Wasser durchfeuchtet. In diesem Zusammenhang wurden auch Entwässerungsrohre
auf Undichtigkeiten überprüft. Die Firma Nehren & Dohr hat die Folie auf
dem Dach mit einer Notabdichtung übergangsweise repariert, um einen weiteren
Wassereintritt zu verhindern. Möglicherweise ist das Lichtband über dem Foyer
noch defekt, entsprechende Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Letztlich
wurde die Verkleidung des Müllsammelplatzes beschädigt.
Die Außenkondensatoreinheit des Klimagerätes für den Serverraum wurde
beschädigt. Die Instandsetzung wird durch die beauftragte Wartungsfirma Börsch,
Andernach, vorgenommen.
Kurfürst-Salentin-Gymnasium Andernach
Hier ist hauptsächlich die Kreisporthalle betroffen gewesen. Im Bereich
der Tribüne ist Wasser eingetreten. Die Firma Nehren & Dohr hat auf dem
Dach der Kreissporthalle die Hagelkörner und das Laub aus den Abläufen
entfernt, sodass hier der Wasserablauf wieder normal möglich ist und
voraussichtlich nur die Abläufe kurzzeitig durch das immense Laub verstopft
waren.
Außerdem ist der Schriftzug des Kurfürst-Salentin-Gymnasiums am Altbau
beschädigt, einige Buchstaben fehlen hier. In der Verwaltung des KSG sind durch
Hagelschlag die Außenjalousien deformiert.
Bertha-von-Suttner-Gymnasium Andernach
Die Dachabdichtung der Mensa am Schulzentrum ist flächenhaft perforiert.
An vielen Stellen ist Wasser eingedrungen, das Foliendach ist nahezu zerstört.
Weitere Untersuchungen der darunterliegenden Konstruktion erfolgen aktuell.
Hier wird geprüft, ob das in die Konstruktion eingedrungene Wasser, welches
dort verblieben ist, die Wärmedämmung usw. beschädigt hat. Durch die
Kreisverwaltung wurden Gipskartonplatten abgenommen und zwischengelagert, um
diese vor Durchfeuchtung zu schützen, ebenso wurden Teilbereiche gegen
Kurzschlüsse gesichert. Nach statischer Prüfung wurde eine Notabdichtung beauftragt,
sodass weiterer Niederschlag keine zusätzlichen Schäden verursachen kann. Das
Wasser ist teilweise bis in das Untergeschoss eingedrungen, allerdings in
weitaus geringerem Umfang als im darüberliegenden Geschoss.
Derzeit ist noch nicht absehbar, ob die Dachkonstruktion erhalten werden
kann oder vollständig neu aufgebaut werden muss. Die Mensa ist bis auf Weiteres
geschlossen, da das eingedrungene Wasser zu einem Volumen- und Lastenzuwachs
innerhalb der Konstruktion geführt hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass durch herabfallende wassergesättigte Baustoffe Personen verletzt werden,
im Übrigen ist die Gefahr der Pilzbildung nicht auszuschließen. Die Frage nach
dem Erhalt der Konstruktion macht sich daran fest, ob durch Trocknungsgeräte
die Feuchtigkeit innerhalb der Konstruktion entzogen werden kann. Schon jetzt
steht allerdings fest, dass durch Wasser beschädigte Baustoffe wie
Gipskartonplatten ausgetauscht werden müssen. Im Schulgebäude des B.-v.-Suttner
Gymnasiums wurden außerdem Lichtkuppeln im Bereich der Verwaltung beschädigt.
Geschwister-Scholl-Realschule plus Andernach
Es sind mehrere Lichtkuppeln und Außenlüfter auf dem Dach des
Schulgebäudes defekt. Auch hier war die Fa. Nehren & Dohr bereits im
gleichen Verfahren tätig wie an der BBS Andernach. Des Weiteren sind einige
Außenleuchten beschädigt worden.
Elisabeth Schule Andernach
Auch an der Elisabeth Schule in Andernach wurde das Foliendach der
Sporthalle flächenhaft perforiert und wird aktuell wieder abgedichtet.
Untersuchungen der Unterkonstruktion lassen die Vermutung zu, dass kein
weiteres Wasser in die darunterliegende Dachkonstruktion eingedrungen ist.
Allerdings wurde Niederschlagswasser innerhalb der Konstruktion des
Sporthallenbodens festgestellt. Lt. Versicherung kann hier eine Sanierung durch
Trocknungsgeräte erfolgen. Die Sporthalle wird mit
Beginn des Trocknungsprozesses für die Dauer von ca. zwei Wochen für den
Betrieb gesperrt. Des Weiteren wurden auch hier
Lichtkuppeln, Glasscheiben der Sporthalle sowie Außenleuchten auf dem
Schulhofgelände beschädigt. Zusätzlich sind auf dem Dach des Schulgeländes
einige Außenlüfter beschädigt, die bereits durch die Dachdeckerfirma erfasst
und an die Versicherung gemeldet wurden.
Durch die laufenden Untersuchungen und Abstimmungen mit dem Gutachter
der Versicherung, Fachfirmen usw. kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu
weiteren, heute noch nicht bekannten Schäden durch das Unwetter gekommen ist.
Das Referat „Schulanlagen“ arbeitet mit Nachdruck an der Beseitigung der
Schäden. Ein Überblick zum finanziellen Gesamtschaden ist aktuell nicht
möglich. Formalien wie z.B. Schadensaufnahmen und Freigaben sind aus
versicherungsrechtlicher Sicht unbedingt zu beachten und können zum zeitlichen
Verzug führen. Leider besteht bei der Schadensbeseitigung auch das Problem der
Materialbeschaffung und der Personalengpässe im Bereich des Handwerks.
Sicherlich kann man die Schäden an der Mensa des B.v.S. Gymnasiums und der
Sporthalle der Elisabeth Schule als beachtlich und gegenüber den weiteren Schäden
an den anderen Schulen als signifikant bezeichnen.
Das Ausschussmitglied Anheier erkundigt sich, ob die Schäden lediglich repariert werden oder ob die Verwaltung in diesem Zuge über neue Konstruktionen oder Dachbegrünung nachdenkt.
Referatsleiter Busch teilt mit, dass solche Überlegungen da waren. Die Versicherung bezahle jedoch nur die durch das Unwetter entstandenen Schäden. Für künftige Sanierungsarbeiten werde die Verwaltung die Erfahrungen aus solchen Unwetterereignissen jedoch mit berücksichtigen. Für die Verwaltung liege die Priorität jedoch derzeit darin, wieder eine schnelle Nutzung zu ermöglichen.
Frau Pauly, Leiterin der Abteilung „Schulen und ÖPNV“, ergänzt, dass die Schülerinnen und Schüler am Bertha-von-Suttner-Gymnasium aufgrund der erforderlichen Schließung der Mensa derzeit von der Firma Sander Lunchpakete erhalten.