Der Kreisausschuss stimmt den
Vorschlägen der Verwaltung zu Einsparungen bei der Wärmeerzeugung und zum
Stromverbrauch zu und beauftragt diese mit der Umsetzung. Hinsichtlich der max.
zulässigen Raumtemperatur bzw. der Höchstwerte für die Lufttemperatur in
Arbeitsräumen und der Warmwasserbereitung bzw. Trinkwassererwärmungsanlagen in
kreiseigenen Liegenschaften wird auf die Regelungen der
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) verwiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Vorsitzende teilt mit, dass der
Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt werden soll:
„Hinsichtlich
der max. zulässigen Raumtemperatur bzw. der Höchstwerte für die Lufttemperatur
in Arbeitsräumen und der Warmwasserbereitung bzw. Trinkwassererwärmungsanlagen
in kreiseigenen Liegenschaften wird auf die Regelungen der
Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
verwiesen.“
Hintergrund sind die von der Bundesregierung
am 25.08.2022 erlassenen Energieeinsparungsverordnungen.
Das Ausschussmitglied Scharbach nimmt Bezug
auf die Ziffer 4 der Sachlagendarstellung (Allgemeines Nutzerverhalten) und
merkt hierzu an, dass mit dem Abdrehen von Thermostaten in ungenutzten Räumen
das Risiko einer Schimmelbildung bestehe.
Referatsleiter Busch teilt hierzu mit, dass
man dies im Blick habe. Durch angrenzende Räumlichkeiten würden diese Räume
miterwärmt. Dadurch sei sichergestellt, dass eine gewisse Temperatur auch in
den unbeheizten Räumen nicht unterschritten werde.
Das Ausschussmitglied Mannheim erkundigt
sich in diesem Zusammenhang nach dem Sachstand zur Ausstattung der Klassenräume
mit RLT-Anlagen, woraufhin Referatsleiter Busch über den aktuellen Sachstand
informiert. Aufgrund der aktuell schwierigen Marktsituation sei aktuell mit
Lieferzeiten von bis zu einem halben Jahr zu rechnen. Der nächste
Submissionstermin für zehn weitere Schulen erfolge am 07.09.2022.
Das Ausschussmitglied Mannheim merkt darüber
hinaus an, dass die Umstellung auf LED-Leuchtmittel schneller erfolgen müsse.
Auf diese Weise könne leicht Energie eingespart werden.
Referatsleiter Busch verweist hierzu auf entsprechende
Förderprogramme, die es jedoch noch nicht lange gebe und die in Anspruch
genommen werden. Die Verwaltung sei verpflichtet, Fördermittel zu beantragen
und könne nur aktiv werden, wenn auch entsprechende Programme aufgelegt und die
Anträge bewilligt werden.
Das Ausschussmitglied Pretz bittet darum,
den Punkt „Außerschulische Nutzung in Schulgebäuden und Sporthallen“ der Ziffer
5 der Sachlagendarstellung (Reduzierung der Nutzungszeiten in öffentlichen
Gebäuden) zu streichen. Er begründet dies damit, dass der Sport und die damit
verbundenen sozialen Kontakte bereits in den letzten beiden Jahren durch die
Pandemie genug gelitten haben und daher eine erneute Schließung von Sporthallen
aufgrund von Energieeinsparungsmaßnahmen nicht zu vertreten sei. Damit würde
man das endgültige Aus für die Vereine signalisieren.
Das Ausschussmitglied Schönberg merkt an,
dass in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen dargestellt seien und vor
diesem Hintergrund aus seiner Sicht auch kein Beschluss herbeigeführt werden
könne. Er bittet daher um entsprechende Informationen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die
Verwaltung prüfen werde, welche Informationen hierzu aufgrund der aktuell
schwierig vorherzusehenden Entwicklungen zur Verfügung gestellt werden können.
Nachtrag der Verwaltung:
Aufgrund zu vieler unbekannter Faktoren
können derzeit keine konkreten Angaben zu den finanziellen Auswirkungen gemacht
werden.
Das Ausschussmitglied Lempertz merkt an,
dass die Einsparmaßnahmen alle Menschen betreffen werden und zur Sicherung
einer existentiellen Energieversorgung erforderlich sind. Daher dankt er
zunächst der Verwaltung für die Vorlage und die in der Vergangenheit bereits
initiierten Energieeinsparmaßnahmen. Zu den Aussagen des Ausschussmitgliedes
Pretz teilt er mit, dass man ein Auge darauf haben müsse, dass der Sport nicht
hierunter leide. Er regt an, die Hallennutzung in den Ferien bei Bedarf
bilateral zwischen der Verwaltung und den Vereinen abzustimmen. Eine Streichung
dieses Punktes sei aus seiner Sicht dann nicht erforderlich. Bezüglich der
Öffnungszeiten des Kreishauses und der Außenstellen bittet er darum, die
Reduzierung der Rahmenarbeitszeit nur als Ultima Ratio zu sehen. In diesem Fall
soll der Kreisausschuss im Vorfeld nochmals beteiligt werden.
Der Vorsitzende sagt zu, dass die Verwaltung
die Anregungen mitnehmen werde und bei Bedarf versuchen werde, die
Hallennutzung auch in den Ferien zu ermöglichen.
Die Anwesenden sind mit dieser
Vorgehensweise einverstanden. Eine Abstimmung über die Streichung der Ziffer 5
kann daher entfallen.